Kurz erklärt: Arbeitnehmersparzulage

eingestellt von Melanie Müller am 4. September 2018

 

 

Der Staat fördert die Sparanstrengungen seiner Bürgerinnen und Bürger. Wir erklären, wer die Arbeitnehmersparzulage bekommt.

 

Arbeitnehmer, die gefördert werden wollen, müssen in ein sogenanntes VL-Produkt einzahlen. VL steht für vermögenswirksame Leistungen. Diese zahlt der Arbeitgeber. Ob jemand darauf Anspruch hat, steht im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag. Die Arbeitnehmersparzulage können diejenigen beantragen, die weniger als 20.000 Euro (beim Fondssparen) beziehungsweise 17.900 Euro (beim Bausparen) zu versteuerndes Einkommen im Jahr haben; bei Verheirateten gelten die doppelten Beträge.

 

Die Feinheiten der Sparzulage

 

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage hängt von der Sparform ab. Bei Aktienfonds beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 Prozent. Gefördert werden maximal 400 Euro, somit zahlt der Staat maximal 80 Euro pro Jahr. Bei einem Bausparvertrag beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 Prozent. Gefördert werden maximal 470 Euro. Der Staat zahlt also 43 Euro pro Jahr hinzu.

Arbeitnehmer können die beiden Zulagen übrigens nebeneinander in Anspruch nehmen. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln plädiert dafür, die Einkommensgrenzen anzuheben. So sollen mehr Arbeitnehmer die staatliche Prämie beantragen können.

Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater informieren gerne darüber, welche Produkte für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in Frage kommen. Einen Termin können über unser Kunden-Dialog-Center oder gleich online vereinbart werden: https://www.spk-row-ohz.de/de/home/service-beratung.html?n=true&stref=hnav

Der Beitrag Kurz erklärt: Arbeitnehmersparzulage erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

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