Kündigung von langfristigen Sparverträgen

Kündigung von langfristigen Sparverträgen

 

Kündigung von langfristigen Sparverträgen zum 1. Januar 2020 – attraktive Anlagemöglichkeiten für Kunden vorhanden

Die andauernde und sich weiter verschärfende Phase mit Negativzinsen für Geldanleger ist zur starken Belastungsprobe für Sparkassen und ihre Kunden geworden. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die mit einigen Kunden zum Teil vor Jahrzehnten vereinbarten, langfristigen Sparverträge haben sich hierdurch in der zurückliegenden Zeit wesentlich verändert. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden mittlerweile durch den Bundesgerichtshof angepasst. Die Weiterführung dieser Sparverträge ist in diesem dauerhaften Niedrigzinsumfeld für uns wirtschaftlich nicht mehr zumutbar.

 

Wir führen unsere Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen. Deshalb unterliegen wir dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Aufgrund der Situation an den Kapitalmärkten können wir zur Erfüllung des Wirtschaftlichkeitsgebotes einzelne bestehende Sparverträge nicht mehr fortsetzen. Es handelt sich um zum Teil Jahrzehnte alte Verträge, die die höchste Prämienstufe (50% Prämie) bis 31.12.2019 erreicht haben. Die Weiterführung dieser Sparverträge im dauerhaften Niedrigzinsumfeld ist nicht mehr tragbar.

 

Denn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich wesentlich geändert. Allein in den letzten 12 Monaten ist der Zins auf dem bereits sehr niedrigen Niveau nochmals deutlich gesunken. Die Zinsen befinden sich nicht nur auf historisch niedrigem Niveau sondern sind in den Bereich von Negativzinsen abgeglitten. In der Realität stellt sich das so dar, dass Sparer ihr Geld zu uns bringen, damit es dort sicher verwahrt wird. Einen Zins bekommen sie dafür nicht – den hat die EZB abgeschafft. Aber wir müssen nun dafür, dass wir das Geld unserer Kunden verwahren, Geld an die EZB bezahlen – das sogenannte Verwahrentgelt.  Und eine Änderung dieser Situation ist mindestens mittelfristig nicht absehbar. Dieses wirkt sich auf die Verzinsung der Einlagenprodukte aus, da die Kundengelder zu aktuellen und damit sehr geringen Marktzinsen angelegt werden müssen. Zudem zahlen wir für Guthaben bei der EZB bereits seit längerem pro Jahr Minuszinsen in Millionenhöhe.

 

Vor diesem Hintergrund können diese speziellen, nur noch bei wenigen Kunden weitergeführten Produkte, die seit überwiegend 15 Jahren bestehen, nicht mehr weitergeführt werden. Wir kündigen daher gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwa 4.000 Verträge mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum 1. Januar 2020. Die Rechtslage zur Kündigung aufgrund des vorgenannten Sachgrundes ist im Mai 2019 durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigt worden.

 

Sämtliche betroffenen Kunden werden in Kürze von uns angeschrieben und dann in persönlichen Gesprächen durch unsere Berater über alternative Anlagemöglichkeiten informiert, die eine attraktive Rendite und deutlich mehr Flexibilität für unsere Kunden bieten.

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