Osterbastelaktion und Wunschbaumaktion 2023
- Die Teilnahme an der Osterbastelaktion richtet sich nach den nachstehend aufgeführten Bedingungen. Die Auslosung wird von der Sparkasse Rotenburg Osterholz durchgeführt.
- Unsere Osterbastelaktion richtet sich an alle Kindergarten-Gruppen im Geschäftsgebiet der Sparkasse Rotenburg Osterholz. Die Gruppen werden dazu aufgerufen, einen Herzenswunsch pro Einrichtung zu gestalten und diesen dann in einer Filiale der Sparkasse Rotenburg Osterholz abzugeben. Bis zum 10. März 2023 können sich interessierte Kindergarten-Gruppen bei der Sparkasse anmelden. Bis zum 31. März 2023 haben die Gruppen dann Zeit, ihre Basteleien zur Sparkasse zu bringen.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Rotenburg Osterholz. Bei falschen Angaben kommt der Gewinn nicht zustande. Jede Einrichtung nimmt einmal an der Verlosung statt – unabhängig von der Anzahl an Gruppen, die aus der jeweiligen Einrichtung an der Osterbastelaktion teilgenommen hat.
- Die Sparkasse Rotenburg Osterholz verlost unter allen teilnehmenden Einrichtungen 10x die Erfüllung eines Herzenswunsches im Wert von bis zu 500,00 EUR. . Unabhängig von der Verlosung erhalten alle teilnehmenden Kindergarten-Gruppen jeweils einen 100er Eimer Straßenmalkreide von Eberhard Faber.
- Um an der Verlosung des Herzenswunsches teilzunehmen, sendet der teilnehmende Kindergarten zusätzlich zur Abgabe des Wunsches, bis zum 31. März 2023 ein Foto von der Entstehung des Wunsches an kommonikation@spk-row-ohz.com.
- Die Gewinner der zehn Herzenswünsche werden nach Ostern von der Sparkasse Rotenburg Osterholz benachrichtigt.
- Die Übertragung der Gewinne auf Dritte sowie die Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.
- Die Sparkasse Rotenburg Osterholz behält sich vor, die Osterbastelaktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen einzustellen oder abzuändern, wenn die ordnungsgemäße Durchführung aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Hindernisse nicht mehr gewährleistet ist.
- Die Sparkasse Rotenburg Osterholz haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.