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Teilnahmebedingungen Osterbastelaktion 2022

  1. Die Teilnahme an der Osterbastelaktion richtet sich nach den nachstehend aufgeführten Bedingungen. Die Auslosung wird von der Sparkasse Rotenburg Osterholz durchgeführt.
  2. Unsere Osterbastelaktion „Aus Alt mach Neu“ richtet sich an alle Kindergarten-Gruppen im Geschäftsgebiet der Sparkasse Rotenburg Osterholz. Die Gruppen werden dazu aufgerufen, aus „ausgedienten“ Materialien schöne Oster- oder Frühlingsdekorationen zu gestalten, die über Ostern in unseren Geschäftsstellen ausgestellt werden. Bis zum 18. März 2022 können sich interessierte Kindergarten-Gruppen bei der Sparkasse anmelden. Bis zum 15. April 2022 haben die Gruppen dann Zeit, ihre Basteleien zur Sparkasse zu bringen und ein Foto der Basteleien per E-Mail einzusenden.
  3. Teilnahmeberechtigt sind alle Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Rotenburg Osterholz. Bei falschen Angaben kommt der Gewinn nicht zustande. Jede Einrichtung nimmt einmal an der Verlosung statt – unabhängig von der Anzahl an Gruppen, die aus der jeweiligen Einrichtung an der Osterbastelaktion teilgenommen hat.
  4. Die Sparkasse Rotenburg Osterholz verlost unter allen teilnehmenden Einrichtungen zehn Geldpreise in Höhe von jeweils 2.222 € für die Gestaltung des Außenbereichs der jeweiligen Kita. Unabhängig von der Verlosung erhalten alle teilnehmenden Kindergarten-Gruppen jeweils das Spiel „Activity Kindergarten“.
  5. Um an der Verlosung der Geldpreise teilzunehmen, sendet der teilnehmende Kindergarten bis zum 15. April 2022 ein Foto der Basteleien an socialmedia@spk-row-ohz.de.
  6. Die Gewinner der zehn Geldpreise werden nach Ostern von der Sparkasse Rotenburg Osterholz benachrichtigt.
  7. Die Übertragung der Gewinne auf Dritte sowie die Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.
  8. Die Sparkasse Rotenburg Osterholz behält sich vor, die Osterbastelaktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen einzustellen oder abzuändern, wenn die ordnungsgemäße Durchführung aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Hindernisse nicht mehr gewährleistet ist.
  9. Die Sparkasse Rotenburg Osterholz haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
  10. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  11. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.