Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel zur Schweinejagd 2024

  1. Die Teilnahme an der „Schweinejagd“ richtet sich nach den nachstehend aufgeführten Bedingungen. Die Aktion ist mit einem Gewinnspiel verknüpft, das von der Sparkasse Rotenburg Osterholz durchgeführt wird.
  2. Die Aktion wird in der Zeit vom 28.03.2024 bis 01.04.2024 durchgeführt. Durch die Sparkasse Rotenburg Osterholz wurden insgesamt 799 Sparschweine im Umkreis ihrer Geschäftsstellen versteckt. Im Aktionszeitraum nehmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Suchen und Finden eines versteckten Schweines sowie durch Melden ihres Schweinefundes an der Aktion teil. Die Meldung des gefundenen Sparschweines erfolgt durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Kommentar unter dem Aktionsbeitrag auf der jeweiligen Sparkassenfanpage von Facebook und Instagram. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ihren Fund auf Facebook und Instagram gepostet haben, haben die Möglichkeit auf einen Sofortgewinn und nehmen automatisch an der großen Hauptpreisverlosung teil.
  3. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person. Jede Person darf nur einmal teilnehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse Rotenburg Osterholz sind von der Aktion ausgeschlossen.
  4. Die Sparkasse Rotenburg Osterholz verlost unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern folgende Gewinne: a) Prämien-Schweine: 56 Wunschgutscheine im Wert von jeweils 50,00 €. b) WirWunder-Schweine: 743 x Spende im Wert von jeweils 10,00 € für regional ausgewählte aktive Projekte auf ihrer Spendenplattform WirWunder. Unter allen WirWunder-Schweinen verstecken sich insgesamt 6 Superschweine, die jeweils mit einer 500 €-Spende für den regional zugeordneten Verein verknüpft sind. Werden die Superschweine gemeldet, wird automatisch eine Spende ausgelöst. Die Fußnummern sind nicht bekannt. Eine Nachmeldung der WirWunder-Schweinchen ist bis 14. April 2024 möglich. c) Hauptpreisverlosung: 3x 500,00 € Reisegutschein für ein regionales Reisebüro. Anhand der Fußnummer (Aufkleber unter dem Fuß des Sparschweins) kann geprüft werden, ob das gefundene Schwein ein Prämien-Schwein (= Wunschgutschein) ODER ein WirWunder-Schwein (=Spende für WirWunder) ist. Die jeweiligen Gewinnzahlen sind auf dem Blog der Sparkasse Rotenburg Osterholz veröffentlicht.
  5. Alle gefundenen und auf Facebook und Instagram unter dem Aktionspost zur Schweinejagd gemeldeten Schweine nehmen automatisch an der Hauptpreisverlosung teil. Die Teilnahme ist bis Montag, dem 1. April um 23.59 Uhr möglich. Die Ziehung der 3 Gewinner bzw. Gewinnerinnen (2 Gewinner bei Facebook / 1 Gewinner bei Instagram) erfolgt am 2. April 2024 per Zufallsprinzip unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die drei Gewinner bzw. Gewinnerinnen der Hauptpreisverlosung werden durch die Sparkasse Rotenburg Osterholz persönlich kontaktiert, um den Erwerb des Reisegutscheins in einem passenden Reisebüro abzustimmen.
  6. Die Wunschgutscheine (gemeldetes Prämien-Schwein) werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern per Post zugeschickt. Der Versand erfolgt ab dem 2. April 2024.
  7. Die Verteilung der Spendensummen wird bis Ende April 2024 auf den Social Media Kanälen bekanntgegeben und den Projekten auf WirWunder gutgeschrieben.
  8. Die Übertragung der Gewinne auf Dritte sowie die Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.
  9. Die Sparkasse Rotenburg Osterholz behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen einzustellen oder abzuändern, wenn die ordnungsgemäße Durchführung aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Hindernisse nicht mehr gewährleistet ist.
  10. Ihre personenbezogenen Daten werden von der Sparkasse Rotenburg Osterholz, Kivinanstraße 11, 27404 Zeven erhoben und verarbeitet, die zugleich verantwortliche Stelle für die Erhebung und die Verarbeitung Ihrer Daten ist. Die Daten werden nur zum Zwecke ihrer Teilnahme an diesem Gewinnspiel und nur so lange gespeichert, wie es für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an andere weitergegeben.
  11. Die Sparkasse Rotenburg Osterholz haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
  12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  13. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.