Ab 8. August: Neuerungen bei Bartransaktionen

Ab 8. August: Neuerungen bei Bartransaktionen

Verpflichtende Herkunftsnachweise bei Bargeldeinzahlungen über 10.000 €

Ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bartransaktionen von mehr als 10.000 € die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Was sich hinter dieser Neuerung verbirgt und wen die neuen Nachweispflichten betreffen, lesen Sie hier.

Was sind Bartransaktionen?

Zu Bartransaktionen zählen alle Bargeldeinzahlungen. Außerdem sind auch Sorten- und Edelmetallgeschäfte betroffen.

Was ist jetzt neu?

Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 € benötigen wir zukünftig einen „geeigneten Beleg“ über die Herkunft des Geldes. Das geht aus den Neuerungen des Geldwäschegesetztes hervor.

Was sind „Geeignete Belege“?

Geeignete Belege können sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. des Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf)
  • Quittungen bezüglich getätigter Sorten- /Edelmetallgeschäfte
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

Wie funktionieren Einzahlungen am Geldautomaten zukünftig?

Bei Einzahlungen von über 10.000 € an Einzahlungsautomaten bitten wir unsere Kunden, umgehend bzw. spätestens innerhalb von 14 Tagen einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis nachzureichen. Dies sollte unter Angabe des Kundennamens, dem Einzahlungsdatum und der Nummer des Einzahlungskontos geschehen.

Sinnvolle Lösungen für regelmäßige Einzahler

Für regelmäßige Einzahler wie beispielsweise Supermärkte, Tankstellen, Bäckereien und Autohändler mit großen Bargeldeinzahlungen wird es praktikable Lösungen zur kundenorientierten Umsetzung geben.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000 € künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen können. Sie haben weitere Fragen zum Ablauf und zu den Herkunftsnachweisen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Kolleginnen und Kollegen in den Geschäftsstellen.

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